Standesamt Gemünden am Main

Anschrift

Standesamt Gemünden am Main
Scherenbergstr. 5
97737 Gemünden am Main


Mail:
standesamt@stadt-gemuenden.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gemünden am Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-gemuenden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gemünden am Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gemünden am Main

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine anerkannte, meistenteils juristisch statthafte, gefestigte Form eines Beisammenseins beider Einzelpersonen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Amt in Gemünden am Main erklären und die hierfür wichtigen Dokumente besorgen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Gemünden am Main auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür viele Fragen an die Eheschließenden richten.
 

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten bei der Behörde in Gemünden am Main. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Gemünden am Main gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.

 

Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

Stammen Sie von einem anderen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen endgültigen Tag für die Trauung vereinbaren.

Unterlagen

Gewöhnlich sind folgende Dokumente vorzuweisen:

 Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Gemünden am Main berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Gemünden am Main

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Main-Spessart

Höhe
160 m ü. NHN

Fläche
75,06 km2

Einwohner
10.017 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
133 Einwohner je km2

Postleitzahl
97737

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
MSP

Gemeindeschlüssel
09 6 77 131

Bürgermeister
Jürgen Lippert (BfB)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

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Gemünden am Main

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Gemünden am Main.

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