Standesamt Berg (Franken)

Anschrift

Standesamt Berg (Franken)
Kirchplatz 2
95180 Berg


Mail:
standesamt@berg-franken.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berg (Franken) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@berg-franken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berg (Franken).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berg (Franken)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Berg (Franken) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Berg (Franken) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie ein paar Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Berg (Franken) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Typen von Geburtsdokumenten, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt für verschiedene administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Berg (Franken) eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berg (Franken)

Definition

Eine Ehe bestimmt eine anerkannte, meistenteils rechtlich erlaubte, verankerte Kennzeichung eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt in Berg (Franken) einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere beziehen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim Amt in Berg (Franken) antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für das Recht der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Berg (Franken) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Berg (Franken) schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.