Standesamt Niedertaufkirchen

Anschrift

Standesamt Niedertaufkirchen
Rohrbach 20
84513 Erharting


Mail:
standesamt@niedertaufkirchen.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niedertaufkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niedertaufkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niedertaufkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niedertaufkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Niedertaufkirchen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Niedertaufkirchen geboren sind.

Hier einige mehrere Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamt Niedertaufkirchen die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Arten der Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Falls das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Niedertaufkirchen eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niedertaufkirchen

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, gewöhnlich juristisch legale, belegte Basis einer Beziehung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Amt in Niedertaufkirchen einleiten und die hierbei erforderlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie direkt im Niedertaufkirchen auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Trauung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage vonnöten sein! Ihr Standesamt in Niedertaufkirchen berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Niedertaufkirchen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.