Standesamt Neu-Ulm Geburtsurkunde

Hier finden Sie umfassende Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Neu-Ulm. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Neu-Ulm amtlich die Geburt einer Person in Neu-Ulm und beinhaltet wichtige Daten wie Namensangabe, Geburtstag, Ort der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neu-Ulm

Standesamt Neu-Ulm
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm


Mail:
standesamt@nu.neu-ulm.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neu-Ulm Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neu-Ulm Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neu-Ulm vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nu.neu-ulm.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neu-Ulm.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neu-Ulm

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neu-Ulm
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neu-Ulm
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neu-Ulm
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neu-Ulm

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Neu-Ulm geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neu-Ulm beantragen.

Nachstehend sind einige allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Neu-Ulm die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Typen von Geburtsdokumenten, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt für verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Neu-Ulm eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neu-Ulm

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine behördliche, zumeist gerecht rechtmäßige, festgemachte Basis einer Bindung zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Neu-Ulm erklären und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selbst bei der Behörde in Neu-Ulm vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Neu-Ulm sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Neu-Ulm beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.