Standesamt Martinsheim Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie bedeutenden Informationen zur Standesamt Martinsheim Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Martinsheim gesetzlich die Geburt einer Person in Martinsheim und beinhaltet wichtige Daten wie Personenname, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Martinsheim

Standesamt Martinsheim
Marktstraße 4
97340 Marktbreit


Mail:
standesamt@marktbreit.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Martinsheim Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Martinsheim Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Martinsheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@marktbreit.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Martinsheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Martinsheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Martinsheim
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Martinsheim
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Martinsheim
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Martinsheim

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Martinsheim geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Martinsheim eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind ein paar generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Martinsheim die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Formen der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Martinsheim eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Martinsheim

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils rechtens erlaubte, gesicherte Kennzeichung eines Bündnisses gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Martinsheim einleiten und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Martinsheim auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Anmeldung der Trauung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Das Trauamt in Martinsheim stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Martinsheim schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Martinsheim

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Kitzingen

Höhe
191 m ü. NHN

Fläche
20,16 km2

Einwohner
4004 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
199 Einwohner je km2

Postleitzahl
97340

Vorwahl
09332

KFZ Kennzeichen
KT

Gemeindeschlüssel
09 6 75 147

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Martinsheim

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