Standesamt Neuburg a.d.Donau Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie umfassende Informationen zur Standesamt Neuburg a.d.Donau Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Neuburg a.d.Donau Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Neuburg a.d.Donau und beinhaltet relevante Daten wie Personenname, Geburtsdatum, Ort der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neuburg a.d.Donau

Standesamt Neuburg a.d.Donau
Postfach 1740
86622 Neuburg a.d.Donau


Mail:
standesamt@neuburg-a-d-donau.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neuburg a.d.Donau Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neuburg a.d.Donau Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuburg a.d.Donau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuburg-a-d-donau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuburg a.d.Donau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuburg a.d.Donau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neuburg a.d.Donau
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neuburg a.d.Donau
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neuburg a.d.Donau
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neuburg a.d.Donau

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Neuburg a.d.Donau geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Neuburg a.d.Donau eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind mehrere allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Neuburg a.d.Donau die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Formen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt für vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Neuburg a.d.Donau eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neuburg a.d.Donau

Definition

Eine Vermählung benennt eine erklärte, zumeist rechtens erlaubte, festgemachte Grundlage eines Verbunds von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung beim Standesamt Neuburg a.d.Donau anmelden und die dafür unerlässlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Standesamt Neuburg a.d.Donau vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet den anderen schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Neuburg a.d.Donau ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neuburg a.d.Donau zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.