Standesamt Fürstenzell

Anschrift

Standesamt Fürstenzell
Postfach 1030
94079 Fürstenzell


Mail:
standesamt@fuerstenzell.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fürstenzell vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fuerstenzell.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fürstenzell.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Fürstenzell

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Fürstenzell geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Fürstenzell eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind verschiedene allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Fürstenzell das Dokument aus. Es sind vorhanden diverse Kategorien der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt bei diverse administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Fürstenzell eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Fürstenzell

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine behördliche, weitgehend zulässig zulässige, verankerte Grundlage eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat bei der Behörde in Fürstenzell einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere holen. Grundsätzlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Fürstenzell antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Fürstenzell antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Fürstenzell stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.