Standesamt Garching bei München

Anschrift

Standesamt Garching bei München
Rathausplatz 3
85748 Garching bei München


Mail:
standesamt@garching.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Garching bei München vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 89) 3 20 89 – 168
E-Mail: standesamt@garching.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Garching bei München.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Garching bei München

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, weitgehend rechtlich erlaubte, festgemachte Grundlage eines Beisammenseins von paarigen Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Vermählung beim Standesamt Garching bei München erklären und die hierbei erforderlichen Papiere erhalten. Unbedingt sollten Sie persönlich bei der Behörde in Garching bei München erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinen Partner schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Garching bei München antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Heirat verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten bei der Behörde in Garching bei München. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Trauung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Garching bei München angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.

 

Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

Sind Sie von einem anderen Land?

Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen Tag für die Vermählung festmachen.

Unterlagen

Meistens sind folgende Urkunden einzureichen:

 Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Amt in Garching bei München ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Garching bei München zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Garching bei München

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis
München

Höhe
482 m ü. NHN

Fläche
28,17 km2

Einwohner
17.300 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
614 Einwohner je km2

Postleitzahl
85748

Vorwahl
089

KFZ Kennzeichen
M, AIB, WOR

Gemeindeschlüssel
09 1 84 119

Bürgermeister
Dietmar Gruchmann (SPD)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Garching bei München

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Garching bei München.

Standesamt - Stadtgeschichte

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Garching bei München auf Wikipedia.

Standesamt - Stellenangebote

Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote bei der Behörde in Garching bei München.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Bayern: