Standesamt Gleiritsch Geburtsurkunde

Hier finden Sie alle Informationen zur Standesamt Gleiritsch Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Gleiritsch Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Gleiritsch und beinhaltet wichtige Daten wie Namensangabe, Geburtszeitpunkt, Geburtsstätte sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Gleiritsch

Standesamt Gleiritsch
Nabburger Straße 2
92526 Oberviechtach


Mail:
standesamt@oberviechtach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Gleiritsch Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Gleiritsch Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gleiritsch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberviechtach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gleiritsch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gleiritsch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Gleiritsch
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Gleiritsch
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Gleiritsch
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Gleiritsch

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gleiritschgeborene Personen beim Standesamt Gleiritsch zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Gleiritsch die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Typen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht bei vielfältige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Gleiritsch eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gleiritsch

Definition

Eine Trauung bildet eine behördliche, meistens juristisch erlaubte, festgemachte Form einer Verbindung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Gleiritsch anmelden und die dazu erforderlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Gleiritsch auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser den anderen schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Gleiritsch klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Gleiritsch zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Gleiritsch

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Schwandorf

Höhe
507 m ü. NHN

Fläche
62,42 km2

Einwohner
4929 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
79 Einwohner je km2

Postleitzahl
92526

Vorwahl
09671

KFZ Kennzeichen
SAD, BUL, NAB, NEN, OVI, ROD

Gemeindeschlüssel
09 3 76 151

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Gleiritsch auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Gleiritsch

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oberviechtach.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Bayern: