Standesamt Eching (LK Freising)

Anschrift

Standesamt Eching (LK Freising)
Fürholzener Straße 14
85386 Eching


Mail:
standesamt@eching-lk-freising.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eching (LK Freising) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eching-lk-freising.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eching (LK Freising).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eching (LK Freising)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Eching (LK Freising)geborene Personen beim Standesamt Eching (LK Freising) zu beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Eching (LK Freising) die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Formen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Eching (LK Freising) eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eching (LK Freising)

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine dokumentierte, vorwiegend zulässig zugestandene, belegte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung bei der Behörde in Eching (LK Freising) einleiten und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie offiziell beim Amt in Eching (LK Freising) auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Eching (LK Freising) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Eching (LK Freising) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.