Standesamt Burgberg i.Allgäu

Anschrift

Standesamt Burgberg i.Allgäu
Grüntenstraße 2
87545 Burgberg i.Allgäu


Mail:
standesamt@burgberg-i-allgaeu.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgberg i.Allgäu vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@burgberg-i-allgaeu.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgberg i.Allgäu.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burgberg i.Allgäu

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Burgberg i.Allgäugeborene Personen beim Standesamt Burgberg i.Allgäu zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Burgberg i.Allgäu die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Sorten der Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Burgberg i.Allgäu eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burgberg i.Allgäu

Definition

Eine Trauung beschreibt eine anerkannte, weitgehend juristisch zugestandene, untermauerte Kennzeichung einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Burgberg i.Allgäu einleiten und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt müssen Sie selbst beim Amt in Burgberg i.Allgäu auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Burgberg i.Allgäu beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Burgberg i.Allgäu schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.