Standesamt Neumarkt-Sankt Veit Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie bedeutenden Informationen zur Standesamt Neumarkt-Sankt Veit Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Neumarkt-Sankt Veit offiziell die Geburt einer Person in Neumarkt-Sankt Veit und beinhaltet bedeutende Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Ort der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neumarkt-Sankt Veit

Standesamt Neumarkt-Sankt Veit
Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit


Mail:
barbara.niedermeier@neumarkt-sanktveit.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neumarkt-Sankt Veit Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neumarkt-Sankt Veit Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 86 39) 98 88 12
E-Mail: barbara.niedermeier@neumarkt-sanktveit.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neumarkt-Sankt Veit.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neumarkt-Sankt Veit

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neumarkt-Sankt Veit
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neumarkt-Sankt Veit
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neumarkt-Sankt Veit
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neumarkt-Sankt Veit

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Neumarkt-Sankt Veitgeboren wurden, beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit beantragt werden.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Neumarkt-Sankt Veit die Urkunde aus. Es existieren verschiedenartige Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet zu vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Neumarkt-Sankt Veit eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neumarkt-Sankt Veit

Definition

Eine Vermählung definiert eine bewiesene, meistens gesetzlich zugestandene, verankerte Basis einer Verbindung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dafür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Heirat bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Nachweise gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Neumarkt-Sankt Veit klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Neumarkt-Sankt Veit

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis
Mühldorf am Inn

Höhe
457 m ü. NHN

Fläche
61,07 km2

Einwohner
6389 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
105 Einwohner je km2

Postleitzahl
84494

Vorwahl
08639

KFZ Kennzeichen
MÜ, VIB, WS

Gemeindeschlüssel
09 1 83 129

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neumarkt-Sankt Veit

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