Standesamt Hausen b.Würzburg Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie vollständige Informationen zur Standesamt Hausen b.Würzburg Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Hausen b.Würzburg verbindlich die Geburt einer Person in Hausen b.Würzburg und beinhaltet wichtige Daten wie Name, Geburtstag, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Hausen b.Würzburg

Standesamt Hausen b.Würzburg
Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg


Mail:
standesamt@hausen-b-wuerzburg.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Hausen b.Würzburg Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Hausen b.Würzburg Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hausen b.Würzburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hausen-b-wuerzburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hausen b.Würzburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hausen b.Würzburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Hausen b.Würzburg
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Hausen b.Würzburg
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Hausen b.Würzburg
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Hausen b.Würzburg

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Hausen b.Würzburg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Hausen b.Würzburg beantragen.

Anbei einige wenige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Hausen b.Würzburg die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Typen der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird verwendet zu diverse Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Hausen b.Würzburg eine Duplikaturkunde bitten. Dafür werden normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hausen b.Würzburg

Definition

Eine Ehe definiert eine anerkannte, überwiegend rechtlich legale, gefestigte Kennzeichung eines Bündnisses von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Hausen b.Würzburg aufnehmen und die hierfür notwendigen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim Amt in Hausen b.Würzburg vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Verehelichung wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Hausen b.Würzburg berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hausen b.Würzburg zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.