Standesamt Burgberg i.Allgäu Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie zentralen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Burgberg i.Allgäu. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Burgberg i.Allgäu Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Burgberg i.Allgäu und beinhaltet entscheidende Daten wie Personenname, Tag der Geburt, Ort der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Burgberg i.Allgäu

Standesamt Burgberg i.Allgäu
Grüntenstraße 2
87545 Burgberg i.Allgäu


Mail:
standesamt@burgberg-i-allgaeu.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Burgberg i.Allgäu Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Burgberg i.Allgäu Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgberg i.Allgäu vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@burgberg-i-allgaeu.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgberg i.Allgäu.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burgberg i.Allgäu

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Burgberg i.Allgäu
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Burgberg i.Allgäu
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Burgberg i.Allgäu
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Burgberg i.Allgäu

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Burgberg i.Allgäu ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Burgberg i.Allgäu geboren sind.

Anbei einige allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen auch die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Burgberg i.Allgäu die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Typen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet zu mannigfaltige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Burgberg i.Allgäu einen Ersatz ersuchen. Dafür werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burgberg i.Allgäu

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine behördliche, weitgehend legitim zulässige, belegte Kennzeichung einer Beziehung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Burgberg i.Allgäu erklären und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Burgberg i.Allgäu erscheinen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Standesamt in Burgberg i.Allgäu ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Burgberg i.Allgäu zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.