Standesamt Ebersdorf b.Coburg

Anschrift

Standesamt Ebersdorf b.Coburg
Postfach 1230
96234 Ebersdorf b.Coburg


Mail:
standesamt@ebersdorf-b-coburg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebersdorf b.Coburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ebersdorf-b-coburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebersdorf b.Coburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ebersdorf b.Coburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Ebersdorf b.Coburg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ebersdorf b.Coburg geboren sind.

Hier einige zahlreiche allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Ebersdorf b.Coburg die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Arten von Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt bei unterschiedliche administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Ebersdorf b.Coburg eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ebersdorf b.Coburg

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine amtliche, überwiegend gerecht geregelte, gestärkte Kennzeichung eines Verbunds zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Ebersdorf b.Coburg anzeigen und die hierfür wichtigen Papiere besorgen. Unbedingt müssen Sie selbst bei der Behörde in Ebersdorf b.Coburg antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Ebersdorf b.Coburg antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Ebersdorf b.Coburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ebersdorf b.Coburg zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.