Standesamt Berchtesgaden

Anschrift

Standesamt Berchtesgaden
Rathausplatz 1
83471 Berchtesgaden


Mail:
standesamt@berchtesgaden.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berchtesgaden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@berchtesgaden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berchtesgaden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berchtesgaden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Berchtesgadengeboren wurden, beim Standesamt Berchtesgaden beantragt werden.

Hier sind ein paar Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings können ebenso die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Berchtesgaden die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Arten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Berchtesgaden eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berchtesgaden

Definition

Eine Ehe bildet eine amtliche, überwiegend rechtlich erlaubte, verankerte Kennzeichung einer Vereinigung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat bei der Behörde in Berchtesgaden erklären und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Prinzipiell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Berchtesgaden antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Berchtesgaden antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Amt in Berchtesgaden informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.