Standesamt Oberreichenbach (Bayern)

Anschrift

Standesamt Oberreichenbach (Bayern)
Lange Straße 2
91086 Aurachtal


Mail:
standesamt@oberreichenbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberreichenbach (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberreichenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberreichenbach (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberreichenbach (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Oberreichenbach (Bayern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Oberreichenbach (Bayern) eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei ein paar allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber können ebenso die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Oberreichenbach (Bayern) das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Oberreichenbach (Bayern) eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberreichenbach (Bayern)

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine erklärte, überwiegend zulässig erlaubte, gestärkte Grundlage einer Vereinigung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Amt in Oberreichenbach (Bayern) aufnehmen und die dafür wichtigen Dokumente holen. Für gewöhnlich sollten Sie selber im Oberreichenbach (Bayern) vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht in Oberreichenbach (Bayern) sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente gefordert sein! Ihr Standesamt in Oberreichenbach (Bayern) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oberreichenbach (Bayern) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.