Standesamt Gaißach
Anschrift
Standesamt Gaißach
Bahnhofstraße 8
83674 Gaißach
Mail: standesamt@gaissach.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gaißach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gaissach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gaißach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gaißach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Gaißach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Gaißach eine Geburtsurkunde beantragen.
Anbei mehrere allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Gaißach die Urkunde aus. Es sind vorhanden diverse Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
Gebrauch
Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Sofern die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Gaißach eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gaißach
Definition
Eine Verehelichung definiert eine bewiesene, meistens legitim statthafte, gestärkte Form einer Bindung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Gaißach anmelden und die hierbei erforderlichen Papiere besorgen. Generell müssen Sie selber beim Standesamt Gaißach vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Gaißach sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege gefordert sein! Das Amt in Gaißach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Gaißach
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Gaißach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Gaißach.
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