Standesamt Bogen Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie umfassende Informationen zur Standesamt Bogen Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Bogen gesetzlich die Geburt einer Person in Bogen und beinhaltet relevante Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtslocation sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Bogen

Standesamt Bogen
Stadtplatz 56
94327 Bogen


Mail:
standesamt@bogen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Bogen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Bogen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bogen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bogen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bogen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bogen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Bogen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Bogen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Bogen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Bogen

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Bogen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Bogen beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen auch die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Bogen die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Formen von Geburtsbescheinigungen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man beim Standesamt Bogen eine neue Urkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bogen

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine begründete, zumeist zulässig zulässige, gesicherte Grundlage einer Verbindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat bei der Behörde in Bogen anzeigen und die dazu unerlässlichen Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Bogen auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Bogen sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Heirat wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Amt in Bogen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bogen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Bogen

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Niederbayern

Kreis
Straubing-Bogen

Höhe
322 m ü. NHN

Fläche
49,74 km2

Einwohner
10.121 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
203 Einwohner je km2

Postleitzahl
94327

Vorwahl
09422

KFZ Kennzeichen
SR, BOG, MAL

Gemeindeschlüssel
09 2 78 118

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Bogen

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Wegweiser:

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