Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Anschrift

Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Herrnstraße 1
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.


Mail:
standesamt@berg-b-neumarkt-i-d-opf.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@berg-b-neumarkt-i-d-opf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. geboren sind.

Im Weiteren sind einige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Formen von Geburtsdokumenten, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt zu vielfältige Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. eine neue Urkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Definition

Eine Ehe definiert eine behördliche, gewöhnlich gerecht zugestandene, festgemachte Begründung einer Verbindung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung bei der Behörde in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. aufnehmen und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt müssen Sie persönlich im Berg b.Neumarkt i.d.OPf. auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Trauamt in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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Wegweiser:

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