Standesamt Wieseth

Anschrift

Standesamt Wieseth
Rathausplatz 1
91599 Dentlein a.Forst


Mail:
standesamt@wieseth.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wieseth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wieseth.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wieseth.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wieseth

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Wieseth geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Wieseth eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Wieseth das Dokument aus. Es finden sich verschiedenartige Kategorien von Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt für vielfältige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim Standesamt Wieseth einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wieseth

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine begründete, zumeist gerecht rechtmäßige, verankerte Basis einer Vereinigung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Wieseth anmelden und die dafür notwendigen Papiere beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich bei der Behörde in Wieseth vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Wieseth beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wieseth zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.