Standesamt Großkarolinenfeld

Anschrift

Standesamt Großkarolinenfeld
Karolinenplatz 12
83109 Großkarolinenfeld


Mail:
standesamt@grosskarolinenfeld.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großkarolinenfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grosskarolinenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großkarolinenfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großkarolinenfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Großkarolinenfeldgeboren wurden, beim Standesamt Großkarolinenfeld beantragt werden.

Nachstehend sind zahlreiche grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Großkarolinenfeld die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Formen der Geburtsurkunden, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Großkarolinenfeld eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großkarolinenfeld

Definition

Eine Hochzeit definiert eine bewiesene, vorwiegend gesetzlich legale, festgemachte Kennzeichung eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung bei der Behörde in Großkarolinenfeld erklären und die dafür unerlässlichen Papiere erhalten. Unbedingt müssen Sie persönlich beim Amt in Großkarolinenfeld erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Stadtbüro in Großkarolinenfeld berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Großkarolinenfeld zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.