Standesamt Karlstein a.Main Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie sämtliche Informationen zur Standesamt Karlstein a.Main Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Karlstein a.Main offiziell die Geburt einer Person in Karlstein a.Main und beinhaltet entscheidende Daten wie Namensangabe, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Karlstein a.Main

Standesamt Karlstein a.Main
Am Oberborn 1
63791 Karlstein a.Main


Mail:
standesamt@karlstein-a-main.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Karlstein a.Main Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Karlstein a.Main Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karlstein a.Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@karlstein-a-main.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karlstein a.Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Karlstein a.Main

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Karlstein a.Main
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Karlstein a.Main
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Karlstein a.Main
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Karlstein a.Main

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Karlstein a.Maingeboren wurden, beim Standesamt Karlstein a.Main beantragt werden.

Hier einige verschiedene generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Karlstein a.Main das Dokument aus. Es existieren verschiedene Formen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Karlstein a.Main einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Karlstein a.Main

Definition

Eine Heirat definiert eine behördliche, vorwiegend juristisch erlaubte, untermauerte Grundlage einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Karlstein a.Main anmelden und die hierbei relevanten Dokumente beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim Amt in Karlstein a.Main antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann deswegen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Das Amt in Karlstein a.Main ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Karlstein a.Main schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.