Standesamt Nordheim v.d.Rhön

Anschrift

Standesamt Nordheim v.d.Rhön
Marktplatz 1
97650 Fladungen


Mail:
standesamt@fladungen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nordheim v.d.Rhön vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fladungen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nordheim v.d.Rhön.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nordheim v.d.Rhön

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Nordheim v.d.Rhön ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Nordheim v.d.Rhön geboren sind.

Im Folgenden sind mehrere generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Nordheim v.d.Rhön die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Typen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt bei verschiedene Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Nordheim v.d.Rhön eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nordheim v.d.Rhön

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils gerecht zulässige, gefestigte Form einer Beziehung von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Standesamt Nordheim v.d.Rhön anzeigen und die dazu wichtigen Dokumente beziehen. Unbedingt müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Nordheim v.d.Rhön auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Nordheim v.d.Rhön antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Stadtbüro in Nordheim v.d.Rhön informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Nordheim v.d.Rhön zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Nordheim v.d.Rhön

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Rhön-Grabfeld

Höhe
414 m ü. NHN

Fläche
46,34 km2

Einwohner
2192 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
47 Einwohner je km2

Postleitzahl
97650

Vorwahl
09778

KFZ Kennzeichen
NES, KÖN, MET

Gemeindeschlüssel
09 6 73 123

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Nordheim v.d.Rhön

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