Standesamt Straßkirchen Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Straßkirchen. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Straßkirchen amtlich die Geburt einer Person in Straßkirchen und beinhaltet bedeutende Daten wie Vor- und Nachname, Datum der Geburt, Geburtslocation sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Straßkirchen

Standesamt Straßkirchen
Lindenstraße 1
94342 Straßkirchen


Mail:
standesamt@strasskirchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Straßkirchen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Straßkirchen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Straßkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@strasskirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Straßkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Straßkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Straßkirchen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Straßkirchen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Straßkirchen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Straßkirchen

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Straßkirchengeborene Personen beim Standesamt Straßkirchen zu beantragen.

Anbei zahlreiche grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Straßkirchen die Urkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Typen von Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Straßkirchen eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden in der Regel persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Straßkirchen

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine amtliche, überwiegend legitim rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung eines Verbunds gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Amt in Straßkirchen erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Amt in Straßkirchen auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Heirat bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Straßkirchen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.