Standesamt Neunkirchen a.Brand Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie wichtigen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Neunkirchen a.Brand. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Neunkirchen a.Brand Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Neunkirchen a.Brand und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Datum der Geburt, Geburtslocation sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neunkirchen a.Brand

Standesamt Neunkirchen a.Brand
Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand


Mail:
standesamt@neunkirchen-a-brand.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neunkirchen a.Brand Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neunkirchen a.Brand Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunkirchen a.Brand vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neunkirchen-a-brand.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunkirchen a.Brand.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neunkirchen a.Brand

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neunkirchen a.Brand
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neunkirchen a.Brand
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neunkirchen a.Brand
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neunkirchen a.Brand

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neunkirchen a.Brandgeborene Personen beim Standesamt Neunkirchen a.Brand zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Neunkirchen a.Brand das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Kategorien der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird verwendet für diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Neunkirchen a.Brand eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neunkirchen a.Brand

Definition

Eine Trauung beschreibt eine behördliche, meistenteils gesetzlich rechtmäßige, belegte Begründung einer Vereinigung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Standesamt in Neunkirchen a.Brand anmelden und die hierfür notwendigen Dokumente holen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig im Neunkirchen a.Brand auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Neunkirchen a.Brand ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neunkirchen a.Brand zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.