Standesamt Oberdachstetten Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie jegliche Informationen zur Standesamt Oberdachstetten Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Oberdachstetten Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Oberdachstetten und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Oberdachstetten

Standesamt Oberdachstetten
Rathausstraße 7
91617 Oberdachstetten


Mail:
standesamt@oberdachstetten.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Oberdachstetten Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Oberdachstetten Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberdachstetten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberdachstetten.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberdachstetten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberdachstetten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Oberdachstetten
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Oberdachstetten
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Oberdachstetten
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Oberdachstetten

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Oberdachstetten geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Oberdachstetten beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Generell verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Oberdachstetten das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Oberdachstetten eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberdachstetten

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine erklärte, überwiegend juristisch zulässige, verankerte Basis einer Verbindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Oberdachstetten erklären und die hierbei notwendigen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Oberdachstetten vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Oberdachstetten sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Standesamt in Oberdachstetten beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Oberdachstetten zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.