Standesamt Neunkirchen (Bayern) Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie umfassende Informationen zur Standesamt Neunkirchen (Bayern) Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Neunkirchen (Bayern) verbindlich die Geburt einer Person in Neunkirchen (Bayern) und beinhaltet wichtige Daten wie Vor- und Nachname, Tag der Geburt, Geburtsort sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neunkirchen (Bayern)

Standesamt Neunkirchen (Bayern)
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt


Mail:
standesamt@neunkirchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neunkirchen (Bayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neunkirchen (Bayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunkirchen (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neunkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunkirchen (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neunkirchen (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neunkirchen (Bayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neunkirchen (Bayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neunkirchen (Bayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neunkirchen (Bayern)

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Neunkirchen (Bayern) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Neunkirchen (Bayern) geboren sind.

Anbei einige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Neunkirchen (Bayern) die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Versionen der Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Neunkirchen (Bayern) eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neunkirchen (Bayern)

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine bewiesene, vorwiegend legitim erlaubte, verankerte Erklärung einer Verbindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Amt in Neunkirchen (Bayern) anzeigen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie direkt bei der Behörde in Neunkirchen (Bayern) erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten gewünscht sein! Das Trauamt in Neunkirchen (Bayern) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neunkirchen (Bayern) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.