Standesamt Ebersberg

Anschrift

Standesamt Ebersberg
Marienplatz 1
85560 Ebersberg


Mail:
standesamt@ebersberg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebersberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 80 92) 82 55 27
E-Mail: standesamt@ebersberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebersberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ebersberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Ebersberg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Ebersberg beantragen.

Anbei ein paar allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Generell führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamtsbüro Ebersberg die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Sorten der Geburtsurkunden, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt für diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Ebersberg einen Ersatz bitten. Hierfür werden gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ebersberg

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine behördliche, meistenteils gesetzlich zulässige, gesicherte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung bei der Behörde in Ebersberg aufnehmen und die dazu erforderlichen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim Amt in Ebersberg antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Ebersberg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ebersberg schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.