Standesamt Altenstadt a.d.Iller Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Altenstadt a.d.Iller. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Altenstadt a.d.Iller amtlich die Geburt einer Person in Altenstadt a.d.Iller und beinhaltet entscheidende Daten wie Vor- und Nachname, Datum der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Altenstadt a.d.Iller

Standesamt Altenstadt a.d.Iller
Hindenburgstraße 1
89281 Altenstadt


Mail:
standesamt@altenstadt-a-d-iller.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Altenstadt a.d.Iller Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Altenstadt a.d.Iller Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altenstadt a.d.Iller vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altenstadt-a-d-iller.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altenstadt a.d.Iller.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Altenstadt a.d.Iller

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Altenstadt a.d.Iller
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Altenstadt a.d.Iller
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Altenstadt a.d.Iller
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Altenstadt a.d.Iller

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Altenstadt a.d.Iller geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Altenstadt a.d.Iller eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber können auch die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Altenstadt a.d.Iller die Urkunde aus. Es existieren variantenreiche Kategorien von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt zu diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann man beim Standesamt Altenstadt a.d.Iller eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Altenstadt a.d.Iller

Definition

Eine Hochzeit bildet eine amtliche, gewöhnlich juristisch legale, festgemachte Bestätigung eines Beisammenseins mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Amt in Altenstadt a.d.Iller anmelden und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie direkt beim Amt in Altenstadt a.d.Iller auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Altenstadt a.d.Iller antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben wichtig sein! Das Trauamt in Altenstadt a.d.Iller ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.