Standesamt Burglauer (Bayern) Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Burglauer (Bayern). Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Burglauer (Bayern) Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Burglauer (Bayern) und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Burglauer (Bayern)

Standesamt Burglauer (Bayern)
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale


Mail:
standesamt@burglauer.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Burglauer (Bayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Burglauer (Bayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burglauer (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@burglauer.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burglauer (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burglauer (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Burglauer (Bayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Burglauer (Bayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Burglauer (Bayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Burglauer (Bayern)

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Burglauer (Bayern) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Burglauer (Bayern) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Burglauer (Bayern) die Urkunde aus. Man unterscheidet diverse Kategorien der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt bei vielfältige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Burglauer (Bayern) eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burglauer (Bayern)

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine bewiesene, überwiegend legitim zulässige, gesicherte Erklärung einer Bindung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt in Burglauer (Bayern) einleiten und die dafür relevanten Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Amt in Burglauer (Bayern) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Unterlagen relevant sein! Das Trauamt in Burglauer (Bayern) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Burglauer (Bayern) zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.