Standesamt Ehekirchen

Anschrift

Standesamt Ehekirchen
Bräugarten 1
86676 Ehekirchen


Mail:
standesamt@ehekirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ehekirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ehekirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ehekirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ehekirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Ehekirchengeboren wurden, beim Standesamt Ehekirchen beantragt werden.

Hier einige einige wenige Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Ehekirchen die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Formen von Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht bei vielfältige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Ehekirchen eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ehekirchen

Definition

Eine Heirat definiert eine begründete, überwiegend rechtens erlaubte, festgemachte Bestätigung eines Verbunds zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Ehekirchen erklären und die hierfür relevanten Dokumente beschaffen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Amt in Ehekirchen vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Ehekirchen antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise wichtig sein! Ihr Trauamt in Ehekirchen berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Ehekirchen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.