Standesamt Thundorf i.UFr. Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Thundorf i.UFr.. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Thundorf i.UFr. gesetzlich die Geburt einer Person in Thundorf i.UFr. und beinhaltet relevante Daten wie Personenname, Datum der Geburt, Geburtsort sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Thundorf i.UFr.

Standesamt Thundorf i.UFr.
Marktplatz 1
97711 Maßbach


Mail:
standesamt@thundorf-i-ufr.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Thundorf i.UFr. Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Thundorf i.UFr. Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Thundorf i.UFr. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@thundorf-i-ufr.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Thundorf i.UFr..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Thundorf i.UFr.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Thundorf i.UFr.
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Thundorf i.UFr.
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Thundorf i.UFr.
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Thundorf i.UFr.

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Thundorf i.UFr.geboren wurden, beim Standesamt Thundorf i.UFr. beantragt werden.

Anbei verschiedene Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Thundorf i.UFr. die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Kategorien von Geburtsdokumenten, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Thundorf i.UFr. eine neue Urkunde beantragen. Dafür werden in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Thundorf i.UFr.

Definition

Eine Trauung beschreibt eine amtliche, meistens zulässig geregelte, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Amt in Thundorf i.UFr. erklären und die hierbei unerlässlichen Dokumente besorgen. Prinzipiell sollten Sie direkt im Thundorf i.UFr. antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Thundorf i.UFr. antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege vonnöten sein! Ihr Amt in Thundorf i.UFr. klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Thundorf i.UFr. zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Thundorf i.UFr.

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Thundorf i.UFr. auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Thundorf i.UFr.

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Maßbach.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Bayern: