Standesamt Kirchenlamitz Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Kirchenlamitz. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Kirchenlamitz amtlich die Geburt einer Person in Kirchenlamitz und beinhaltet zentrale Daten wie Namensangabe, Geburtstag, Geburtsort sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kirchenlamitz

Standesamt Kirchenlamitz
Marktplatz 3
95158 Kirchenlamitz


Mail:
standesamt@kirchenlamitz.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kirchenlamitz Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kirchenlamitz Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchenlamitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchenlamitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchenlamitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchenlamitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kirchenlamitz
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kirchenlamitz
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kirchenlamitz
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kirchenlamitz

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Kirchenlamitzgeborene Personen beim Standesamt Kirchenlamitz zu beantragen.

Hier einige mehrere grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Kirchenlamitz die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Versionen von Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Kirchenlamitz eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchenlamitz

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine erklärte, meistens gerecht rechtmäßige, untermauerte Grundlage einer Verbindung von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt Kirchenlamitz anzeigen und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim Standesamt Kirchenlamitz vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Kirchenlamitz sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Kirchenlamitz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Kirchenlamitz

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge

Höhe
591 m ü. NHN

Fläche
48,48 km2

Einwohner
3103 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
64 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
09285

KFZ Kennzeichen
WUN, MAK, REH, SEL

Gemeindeschlüssel
09 4 79 129

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Kirchenlamitz

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