Standesamt Ansbach

Anschrift

Standesamt Ansbach
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1
91522 Ansbach


Mail:
standesamt@ansbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ansbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ansbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ansbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ansbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Ansbachgeborene Personen beim Standesamt Ansbach zu beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Ansbach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Kategorien von Geburtsbescheinigungen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Ansbach eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ansbach

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine behördliche, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Erklärung einer Vereinigung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung bei der Behörde in Ansbach anzeigen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie selber bei der Behörde in Ansbach auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Standesamt in Ansbach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ansbach zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Ansbach

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Mittelfranken

Kreis

Höhe
405 m ü. NHN

Fläche
99,91 km2

Einwohner
41.662 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
417 Einwohner je km2

Postleitzahl
91522

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
AN

Gemeindeschlüssel
09 5 61 000

Landesportal

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Bayern

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