Standesamt Michelau i.OFr. Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie zentralen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Michelau i.OFr.. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Michelau i.OFr. Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Michelau i.OFr. und beinhaltet relevante Daten wie Vor- und Nachname, Datum der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Michelau i.OFr.

Standesamt Michelau i.OFr.
Postfach 1226
96244 Michelau i.OFr.


Mail:
standesamt@michelau-i-ofr.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Michelau i.OFr. Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Michelau i.OFr. Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Michelau i.OFr. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@michelau-i-ofr.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Michelau i.OFr..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Michelau i.OFr.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Michelau i.OFr.
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Michelau i.OFr.
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Michelau i.OFr.
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Michelau i.OFr.

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Michelau i.OFr. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Michelau i.OFr. eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Michelau i.OFr. das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Formen der Geburtsdokumenten, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht bei vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Michelau i.OFr. eine neue Urkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Michelau i.OFr.

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine bewiesene, gewöhnlich juristisch zugestandene, festgemachte Bestätigung einer Vereinigung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Amt in Michelau i.OFr. aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Michelau i.OFr. auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Michelau i.OFr. sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente wichtig sein! Das Amt in Michelau i.OFr. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Michelau i.OFr. zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.