Standesamt Neubrunn (Bayern) Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie sämtliche Informationen zur Standesamt Neubrunn (Bayern) Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Neubrunn (Bayern) Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Neubrunn (Bayern) und beinhaltet entscheidende Daten wie Bezeichnung, Geburtsdatum, Geburtslocation sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neubrunn (Bayern)

Standesamt Neubrunn (Bayern)
Hauptstraße 27
97277 Neubrunn


Mail:
standesamt@neubrunn.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neubrunn (Bayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neubrunn (Bayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neubrunn (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neubrunn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neubrunn (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neubrunn (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neubrunn (Bayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neubrunn (Bayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neubrunn (Bayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neubrunn (Bayern)

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Neubrunn (Bayern) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neubrunn (Bayern) beantragen.

Hier sind ein paar Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings können auch die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Neubrunn (Bayern) die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Versionen der Geburtsbescheinigungen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Neubrunn (Bayern) eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neubrunn (Bayern)

Definition

Eine Vermählung bildet eine anerkannte, zumeist zulässig statthafte, untermauerte Basis einer Beziehung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Neubrunn (Bayern) anmelden und die hierfür wichtigen Papiere holen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt im Neubrunn (Bayern) auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Neubrunn (Bayern) berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neubrunn (Bayern) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.