Standesamt Weißenburg i.Bay. Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie wichtigen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Weißenburg i.Bay.. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Weißenburg i.Bay. verbindlich die Geburt einer Person in Weißenburg i.Bay. und beinhaltet zentrale Daten wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Geburtslocation sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Weißenburg i.Bay.

Standesamt Weißenburg i.Bay.
Marktplatz 19
91781 Weißenburg i.Bay.


Mail:
standesamt@weissenburg-i-bay.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Weißenburg i.Bay. Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Weißenburg i.Bay. Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weißenburg i.Bay. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weissenburg-i-bay.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weißenburg i.Bay..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weißenburg i.Bay.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Weißenburg i.Bay.
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Weißenburg i.Bay.
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Weißenburg i.Bay.
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Weißenburg i.Bay.

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Weißenburg i.Bay. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Weißenburg i.Bay. eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber können auch die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Weißenburg i.Bay. das Dokument aus. Es finden sich verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für diverse bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Weißenburg i.Bay. einen Ersatz ersuchen. Hierfür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weißenburg i.Bay.

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine behördliche, meistenteils gerecht rechtmäßige, untermauerte Form einer Beziehung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Amt in Weißenburg i.Bay. einleiten und die hierbei relevanten Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Weißenburg i.Bay. auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Weißenburg i.Bay. antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen notwendig sein! Ihr Standesamt in Weißenburg i.Bay. klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Weißenburg i.Bay. schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.