Standesamt Bruck i.d.OPf. Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Bruck i.d.OPf. Geburtsurkunde. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Bruck i.d.OPf. Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Bruck i.d.OPf. und beinhaltet bedeutende Daten wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Geburtsort sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Bruck i.d.OPf.

Standesamt Bruck i.d.OPf.
Postfach 1165
92432 Bruck i.d.OPf.


Mail:
standesamt@bruck-i-d-opf.de

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Standesamt Bruck i.d.OPf. Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Bruck i.d.OPf. Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bruck i.d.OPf. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bruck-i-d-opf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bruck i.d.OPf..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bruck i.d.OPf.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Bruck i.d.OPf.
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Bruck i.d.OPf.
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Bruck i.d.OPf.
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Bruck i.d.OPf.

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Bruck i.d.OPf. geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Bruck i.d.OPf. beantragen.

Hier sind einige wenige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Bruck i.d.OPf. die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Versionen der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird gebraucht für vielfältige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Bruck i.d.OPf. einen Ersatz anfordern. Dafür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bruck i.d.OPf.

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine begründete, überwiegend gerecht erlaubte, verankerte Form einer Beziehung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt Bruck i.d.OPf. anzeigen und die dazu unerlässlichen Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie direkt im Bruck i.d.OPf. auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Trauung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Amt in Bruck i.d.OPf. informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bruck i.d.OPf. zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.