Standesamt Heimenkirch

Anschrift

Standesamt Heimenkirch
Lindauer Straße 2 / Postfach 1
88178 Heimenkirch


Mail:
standesamt@heimenkirch.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heimenkirch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@heimenkirch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heimenkirch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Heimenkirch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Heimenkirch ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Heimenkirch geboren sind.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Amt Heimenkirch die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Arten von Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt zu diverse Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Heimenkirch eine Ersatzurkunde bitten. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Heimenkirch

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine amtliche, weitgehend rechtlich rechtmäßige, untermauerte Bestätigung einer Vereinigung mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Heimenkirch erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. holen. Generell müssen Sie eigenhändig im Heimenkirch vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Heimenkirch sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Trauung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Trauamt in Heimenkirch informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.