Standesamt Bundorf Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie wesentlichen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Bundorf. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Bundorf gesetzlich die Geburt einer Person in Bundorf und beinhaltet relevante Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsstätte sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Bundorf

Standesamt Bundorf
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.


Mail:
standesamt@bundorf.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Bundorf Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Bundorf Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bundorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bundorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bundorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bundorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Bundorf
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Bundorf
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Bundorf
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Bundorf

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Bundorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Bundorf eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei mehrere generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Bundorf die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Kategorien von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Bundorf eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bundorf

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine anerkannte, meistens gesetzlich geregelte, gefestigte Erklärung einer Beziehung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Bundorf anzeigen und die dafür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Bundorf auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Bundorf antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Bundorf berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bundorf zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.