Standesamt Maroldsweisach Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie sämtliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Maroldsweisach. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Maroldsweisach formell die Geburt einer Person in Maroldsweisach und beinhaltet entscheidende Daten wie Namensangabe, Geburtstag, Stätte der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Maroldsweisach

Standesamt Maroldsweisach
Postfach 20
96124 Maroldsweisach


Mail:
standesamt@maroldsweisach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Maroldsweisach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Maroldsweisach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Maroldsweisach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@maroldsweisach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Maroldsweisach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Maroldsweisach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Maroldsweisach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Maroldsweisach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Maroldsweisach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Maroldsweisach

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Maroldsweisach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Maroldsweisach eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige wenige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Maroldsweisach die Urkunde aus. Es finden sich diverse Versionen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird benötigt zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Maroldsweisach eine neue Urkunde anfordern. Hierfür benötigt man meistens persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Maroldsweisach

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine bewiesene, zumeist rechtens zugestandene, gestärkte Grundlage eines Verbunds beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt in Maroldsweisach anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente besorgen. Unbedingt müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Maroldsweisach vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Maroldsweisach sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Amt in Maroldsweisach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Maroldsweisach zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.