Standesamt Neunburg vorm Wald Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie jegliche Informationen zur Standesamt Neunburg vorm Wald Geburtsurkunde. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Neunburg vorm Wald amtlich die Geburt einer Person in Neunburg vorm Wald und beinhaltet entscheidende Daten wie Name, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neunburg vorm Wald

Standesamt Neunburg vorm Wald
Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald


Mail:
standesamt@neunburgvormwald.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neunburg vorm Wald Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neunburg vorm Wald Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunburg vorm Wald vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neunburgvormwald.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunburg vorm Wald.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neunburg vorm Wald

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neunburg vorm Wald
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neunburg vorm Wald
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neunburg vorm Wald
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neunburg vorm Wald

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Neunburg vorm Wald geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Neunburg vorm Wald eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Neunburg vorm Wald das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht zu verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Neunburg vorm Wald eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neunburg vorm Wald

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine dokumentierte, meistens rechtens zugestandene, gestärkte Kennzeichung eines Bündnisses von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Neunburg vorm Wald anmelden und die dafür erforderlichen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Neunburg vorm Wald auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Neunburg vorm Wald sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Neunburg vorm Wald beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Neunburg vorm Wald

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Schwandorf

Höhe
398 m ü. NHN

Fläche
110,14 km2

Einwohner
8275 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
75 Einwohner je km2

Postleitzahl
92431

Vorwahl
09672

KFZ Kennzeichen
SAD, BUL, NAB, NEN, OVI, ROD

Gemeindeschlüssel
09 3 76 147

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neunburg vorm Wald

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Wegweiser:

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