Standesamt Priesendorf Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Priesendorf. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Priesendorf verbindlich die Geburt einer Person in Priesendorf und beinhaltet relevante Daten wie Personenname, Datum der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Priesendorf

Standesamt Priesendorf
Am Schloß 6
96170 Lisberg


Mail:
standesamt@priesendorf.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Priesendorf Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Priesendorf Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Priesendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@priesendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Priesendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Priesendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Priesendorf
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Priesendorf
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Priesendorf
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Priesendorf

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Priesendorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Priesendorf eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei ein paar Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt die Behörde in Priesendorf das Dokument aus. Es finden sich variantenreiche Arten von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird verwendet bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Priesendorf einen Ersatz bitten. Hierfür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Priesendorf

Definition

Eine Heirat bildet eine begründete, meistenteils gesetzlich legale, belegte Begründung einer Beziehung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Vermählung bei der Behörde in Priesendorf anzeigen und die dafür wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig im Priesendorf vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Priesendorf antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Standesamt in Priesendorf klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Priesendorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.