Standesamt Bad Feilnbach Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Bad Feilnbach. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Bad Feilnbach Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Bad Feilnbach und beinhaltet relevante Daten wie Namensangabe, Tag der Geburt, Geburtsort sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Bad Feilnbach

Standesamt Bad Feilnbach
Rathausplatz 1
83075 Bad Feilnbach


Mail:
standesamt@bad-feilnbach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Bad Feilnbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Bad Feilnbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad Feilnbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-feilnbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad Feilnbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bad Feilnbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Bad Feilnbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Bad Feilnbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Bad Feilnbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Bad Feilnbach

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Bad Feilnbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bad Feilnbach geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Bad Feilnbach das Dokument aus. Es gibt verschiedenartige Arten von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Bad Feilnbach einen Ersatz anfordern. Dafür benötigt man meistens persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bad Feilnbach

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine bewiesene, zumeist zulässig rechtmäßige, untermauerte Basis eines Beisammenseins zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt Bad Feilnbach aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere beschaffen. Generell sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Bad Feilnbach vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Bad Feilnbach sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Trauamt in Bad Feilnbach informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Bad Feilnbach zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.