Standesamt Oberschwarzach Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie relevanten Informationen zur Standesamt Oberschwarzach Geburtsurkunde. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Oberschwarzach Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Oberschwarzach und beinhaltet relevante Daten wie Namensangabe, Datum der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Oberschwarzach

Standesamt Oberschwarzach
Brunnengasse 5
97447 Gerolzhofen


Mail:
standesamt@gerolzhofen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Oberschwarzach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Oberschwarzach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberschwarzach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gerolzhofen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberschwarzach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberschwarzach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Oberschwarzach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Oberschwarzach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Oberschwarzach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Oberschwarzach

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Oberschwarzachgeboren wurden, beim Standesamt Oberschwarzach beantragt werden.

Hier einige einige wenige allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können auch die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Oberschwarzach das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Formen der Geburtsurkunden, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt bei mannigfaltige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Oberschwarzach eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberschwarzach

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich zugestandene, gesicherte Erklärung einer Verbindung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Oberschwarzach aufnehmen und die hierfür erforderlichen Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Amt in Oberschwarzach auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, den anderen schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Oberschwarzach sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Oberschwarzach informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Oberschwarzach schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Oberschwarzach

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Schweinfurt

Höhe
244 m ü. NHN

Fläche
18,39 km2

Einwohner
6867 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
373 Einwohner je km2

Postleitzahl
97447

Vorwahl
09382

KFZ Kennzeichen
SW, GEO

Gemeindeschlüssel
09 6 78 134

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Oberschwarzach

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Wegweiser:

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