Standesamt Garching a.d.Alz Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Garching a.d.Alz Geburtsurkunde. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Garching a.d.Alz Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Garching a.d.Alz und beinhaltet bedeutende Daten wie Namensangabe, Tag der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Garching a.d.Alz

Standesamt Garching a.d.Alz
Postfach 1160
84514 Garching a.d.Alz


Mail:
standesamt@garching-a-d-alz.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Garching a.d.Alz Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Garching a.d.Alz Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Garching a.d.Alz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@garching-a-d-alz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Garching a.d.Alz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Garching a.d.Alz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Garching a.d.Alz
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Garching a.d.Alz
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Garching a.d.Alz
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Garching a.d.Alz

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Garching a.d.Alz geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Garching a.d.Alz beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Meistens vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Garching a.d.Alz das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Arten der Geburtsurkunden, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird zu diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Garching a.d.Alz eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Garching a.d.Alz

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine bewiesene, vorwiegend zulässig zugestandene, verankerte Grundlage einer Beziehung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Garching a.d.Alz anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Garching a.d.Alz vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Garching a.d.Alz sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Garching a.d.Alz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Garching a.d.Alz schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.