Standesamt Lohkirchen Geburtsurkunde

Hier finden Sie wichtigen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Lohkirchen. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Lohkirchen Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Lohkirchen und beinhaltet relevante Daten wie Bezeichnung, Datum der Geburt, Ort der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Lohkirchen

Standesamt Lohkirchen
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen


Mail:
standesamt@lohkirchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Lohkirchen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Lohkirchen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lohkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lohkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lohkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lohkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Lohkirchen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Lohkirchen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Lohkirchen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Lohkirchen

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Lohkirchengeborene Personen beim Standesamt Lohkirchen zu beantragen.

Im Folgenden sind einige wenige generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Lohkirchen das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Kategorien von Geburtsdokumenten, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird bei mannigfaltige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Lohkirchen eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür werden normalerweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lohkirchen

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine erklärte, vorwiegend gerecht legale, belegte Grundlage einer Bindung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Lohkirchen anzeigen und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Lohkirchen vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Lohkirchen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Lohkirchen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.