Standesamt Waldbüttelbrunn Geburtsurkunde

Hier finden Sie sämtliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Waldbüttelbrunn. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Waldbüttelbrunn verbindlich die Geburt einer Person in Waldbüttelbrunn und beinhaltet relevante Daten wie Namensangabe, Datum der Geburt, Ort der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Waldbüttelbrunn

Standesamt Waldbüttelbrunn
Lindenstraße 3
97297 Waldbüttelbrunn


Mail:
standesamt@waldbuettelbrunn.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Waldbüttelbrunn Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Waldbüttelbrunn Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldbüttelbrunn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@waldbuettelbrunn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldbüttelbrunn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Waldbüttelbrunn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Waldbüttelbrunn
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Waldbüttelbrunn
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Waldbüttelbrunn
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Waldbüttelbrunn

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Waldbüttelbrunn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Waldbüttelbrunn geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Waldbüttelbrunn die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird eingesetzt für vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Waldbüttelbrunn eine Duplikaturkunde bitten. Dafür werden normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Waldbüttelbrunn

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine amtliche, weitgehend juristisch legale, belegte Basis eines Verbunds zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Waldbüttelbrunn aufnehmen und die hierfür erforderlichen Papiere holen. Generell müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Waldbüttelbrunn auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen notwendig sein! Das Trauamt in Waldbüttelbrunn informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.