Standesamt Hausen (Fladungen) Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie bedeutenden Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Hausen (Fladungen). Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Hausen (Fladungen) Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Hausen (Fladungen) und beinhaltet bedeutende Daten wie Namensangabe, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Hausen (Fladungen)

Standesamt Hausen (Fladungen)
Marktplatz 1
97650 Fladungen


Mail:
standesamt@fladungen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Hausen (Fladungen) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Hausen (Fladungen) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hausen (Fladungen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fladungen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hausen (Fladungen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hausen (Fladungen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Hausen (Fladungen)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Hausen (Fladungen)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Hausen (Fladungen)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Hausen (Fladungen)

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Hausen (Fladungen)geboren wurden, beim Standesamt Hausen (Fladungen) beantragt werden.

Hier einige verschiedene allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Hausen (Fladungen) das Dokument aus. Es bieten sich mannigfaltige Formen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt für verschiedene bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Hausen (Fladungen) eine neue Urkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hausen (Fladungen)

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine erklärte, gewöhnlich juristisch rechtmäßige, gesicherte Begründung eines Beisammenseins beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat beim Standesamt in Hausen (Fladungen) einleiten und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Amt in Hausen (Fladungen) erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Hausen (Fladungen) sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Trauamt in Hausen (Fladungen) berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hausen (Fladungen) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Hausen (Fladungen)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Rhön-Grabfeld

Höhe
414 m ü. NHN

Fläche
46,34 km2

Einwohner
2192 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
47 Einwohner je km2

Postleitzahl
97650

Vorwahl
09778

KFZ Kennzeichen
NES, KÖN, MET

Gemeindeschlüssel
09 6 73 123

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Hausen (Fladungen)

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Fladungen.

Wegweiser:

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